Bericht von der Stadtratssitzung am 26.Mai 2011 in Zittau
14 Punkte standen auf der Tagesordnung der Zittauer Stadtratssitzung.
Die wichtigsten Punkte für die Fraktion DIE LINKE im Zittauer Stadtrat waren der „Beschluss zur Änderung der Verordnung über die verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage im Jahr 2011“ und der „Beschluss zum Ausstieg aus der Stromversorgung mit Atomstrom“.
Bei der Beschlussvorlage zur Änderung der Verordnung über die verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage im Jahr 2011 machte ich deutlich, dass der Sonn- und Feiertagsschutz ein hohes Gut ist, denn er hat eine große Bedeutung für unseren Lebensrhythmus. Arbeitsfreie Sonntage schaffen den nötigen Ausgleich zur Arbeitswoche, aber sie haben auch eine religiöse und kulturelle Funktion. Das Gebot der Sonntagsheiligung dürfte ja einigen hier im Stadtrat bekannt sein.
Durch die Sonntagsöffnung entsteht eine erhebliche Mehrbelastung für die Beschäftigten im Einzelhandel. Dabei ist es durch die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten für viele Verkäuferinnen schon schwierig genug, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Daher appellierte ich im Namen unserer Fraktion an alle Vertreter_innen im Rat, den Schutz des Sonntags für die Beschäftigten und ihre Familien höher zu bewerten, als den Schutz von Profitinteressen. Leider wurde die Beschlussvorlage mit 14 JA, 10 NEIN (davon 5 Stimmen der LINKEN) und 3 Enthaltungen angenommen.
Die Fraktion SPD / Grüne hatten einen Antrag zum Ausstieg aus der Stromversorgung mit Atomstrom eingereicht. Nach der Diskussion im Verwaltungsausschuss wurde dieser von ihnen mit einem Änderungsantrag ersetzt, dieser war wesentlich schwammiger als der erste. Daher entschloss sich unsere Fraktion deutlich zu sagen was unser Ziel ist und reichte nachfolgenden Änderungsantrag ein:
(1.) Der Oberbürgermeister (OB) wird beauftragt, die Versorgung der Stadtverwaltung und der von ihr beeinflussten Einrichtungen (z B.:Schulen) mit Elektroenergie auf Ökostrom umzustellen. Dazu ist das Angebot der Stadtwerke vom 01.04.2011 zu nutzen. Die Umstellung hat bis spätestens 01.07.2011 zu erfolgen.
(2.) Als Vertreter des Gesellschafter in der städtischen Beteiligungsgesellschaft (SGB) wird der OB beauftragt, die Umstellung der Energieversorgung aller Unternehmen der Stadt Zittau auf Ökostrom ebenfalls bis zum 01.07.2011 zu fordern. Die Mitglieder des Stadtrats in den Aufsichtsräten werden beauftragt, diese Umstellung zu unterstützen.
(3.) Eine Einsparung von 4 Prozent der Energiekosten im Jahr sollen die entstehenden Mehrkosten kompensieren.
Leider wurde auch dieser Antrag nach der Diskussion abgelehnt.
Und was geschah nebenbei? Ein Stadtrat der CDU konnte einem Änderungsantrag der eigenen Fraktion zum Ausstieg aus der Stromversorgung mit Atomstrom nicht zustimmen. Da zweimal die Stimmen gezählt werden mussten, bemerkte Oberbürgermeister Voigt bei der zweiten Zählung „Stadtrat G. könne sein Haltung ja jetzt korrigieren.“. Ein merkwürdiges Verständnis von Demokratie.