Bericht aus der Aprilsitzung des Stadtrates Zittau
23 Punkte standen auf der öffentlichen Tagesordnung des Stadtrates. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurden jedoch drei Punkte gestrichen. Für uns als LINKE waren drei Themen besonders wichtig: Verkehr auf dem Marktplatz, die Entwicklung Zittaus zur fahrradfreundlichen Stadt und die Erstellung einer Analyse des Kleingartenbestandes.
Beschluss zur grundlegenden Regelung des Verkehrs auf dem Zittauer Marktplatz nach dessen erfolgter Sanierung und Freigabe
Unsere Fraktion stellte zwei Anträge zum Thema. Da wir nach wie vor, wie wahrscheinlich die meisten in Zittau wohnhaften Menschen, für einen autofreien Markt werben, beantragten wir: „Der Marktplatz wird als Fußgängerzone ausgebildet.“ Dieser Antrag wurde mit 8 Ja, 16 Nein Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt. Warum die beiden Vertreter der SPD dem nicht zustimmten, obwohl sie noch unlängst dafür warben, bleibt deren Geheimnis.
Unser zweiter Antrag:
„Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, bis zum Stadtrat Juni 2015 eine integrierte Verkehrsplanung mit 2 Varianten für die Regelung des Verkehrs in der Zittauer Innenstadt für die Zeit ab Fertigstellung des 2. Bauabschnittes der Sanierung des Marktplatzes zur 1. Lesung vorzulegen. Das Konzept soll 2 Varianten enthalten, die Befahrung der Südseite des Marktes im Einrichtungsverkehr und den Marktplatz als Fußgängerzone.“
Vor Beschlussfassung, ob der Marktplatz zum Teil befahren wird oder nicht, muss ein Konzept für den innerstädtischen Verkehr vorgelegt werden. Dieses soll beide mögliche Varianten und die entsprechenden Auswirkungen betrachten und somit den Mitgliedern des Stadtrates eine entsprechende Entscheidung erleichtern.
Leider wurde auch dieser Antrag abgelehnt. Darauf folgend beschloss der Stadtrat, dass der Verkehr auf der Südseite im Einrichtungsverkehr stattfindet, dass der restliche Marktplatz Fußgängerzone wird und bis zum 18. Juni 2015 dem technischen und Vergabeausschuss eine integrierte Verkehrskonzeption für die Zittauer Innenstadt vorzulegen ist.
Zittau zu einer fahrradfreundlichen Stadt entwickeln
In der Diskussion zeigte sich, dass der Antrag noch verbessert werden kann. Deshalb haben wir diesen zurückgezogen und werden ihn in Kürze erneut vorlegen. Ziel des Antrages ist unter anderem, dass der Tourismus als Wirtschaftsfaktor ausgebaut wird. Die Inanspruchnahme neuer Fördermöglichkeiten begünstigt die Realisierung der Ziele erheblich. Zugleich ist das ein aktiver Beitrag zur Förderung der Wirtschaft mit Aufträgen, die wir dringend benötigen und deshalb nutzen sollten.
Nur wenn wir es schaffen, Zittau noch fahrradfreundlicher zu gestalten, kommen auch Gäste nach Zittau bzw. nehmen Zittau als Ausgangspunkt für ihre Touren. Die Stadt im Dreiländereck bietet viel Potential für fahrradfahrende Bürgerinnen und Bürger der Stadt und unsere Gäste, dazu muss aber neben der bestehenden Infrastruktur auch auf die Punkte Service, Sicherheit, Öffentlichkeitsarbeit und begleitende Infrastruktur (Fahrradstationen, Haltepunkte) geachtet werden.
Beschluss zur Erstellung einer Analyse des Kleingartenbestandes
Nach intensiven Diskussionen mit Mitgliedern in Gartensparten und Vertretern des Territorialverband Zittau der Kleingärtner e.V. und im Verwaltungs- und Finanzausschuss lautete unser Antrag:
„Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Analyse des Kleingartenbestandes dem Stadtrat im I. Quartal 2016 als Ergebnis vorzulegen mitdem Ziel, das SEKO fortzuschreiben. Bei der Erarbeitung ist der Territorialverband Zittau der Kleingärtner e.V. in geeigneter Form einzubeziehen.“
Warum? Es gibt zunehmend Probleme mit dem Leerstand, mit Hoch- und Grundwasser. Hier muss sich die Stadt rechtzeitig Gedanken machen, wie sie den Problemen begegnet. Unser Antrag wurde einstimmig angenommen.
50 Prozent Preiserhöhung gefällig?
Die Entgeltordnung der Städtischen Museen Zittau wurde geändert. Wir beantragten, dass die Preise für den Tarif „Ermäßigt“ auf 2,50 Euro statt wie vorgesehen auf 3 Euro steigen. Eine 50 prozentige Erhöhung ist unsozial, da die Lohnersatzleistungen wie ALG I bzw. ALG II nicht entsprechend deutlich angehoben wurden.
Unser Antrag wurde abgelehnt. Mit den Stimmen von SPD und Zkm. Die SPD hatte Angst, dass sonst eventuell 3,50 Euro für „Ermäßigte“ beschlossen wird. Ein solcher Antrag lag jedoch gar nicht vor. Und Zkm bemerkte, dass über die Entgeltordnung schon genug diskutiert worden sei. So viel zum Thema „sozial“.