Oberbürgermeister war informiert
Der Artikel unter der Überschrift „Verwaltung und Stadtrat vorgeführt“ am 17.10.2015 in der Sächsischen Zeitung ist „zumindest ergänzungswürdig“.
So erinnerte Ex-Oberbürgermeister Voigt während der Ratssitzung am 25. Juli 2015[1], dass der Stadtrat und der neue Oberbürgermeister nicht vergessen sollte, drei Bürgerinnen und Bürger zur Auszeichnung mit den Bürgerpreis „zivita“ vorzuschlagen. Dies wurde in der entsprechenden Niederschrift der Sitzung protokolliert. Bei dieser Sitzung war der neue Oberbürgermeister wie auch die Mehrzahl der Ratsmitglieder anwesend.
Ebenfalls wurde im Stadtanzeiger Nr. 274 vom 10. August 2015 darauf hingewiesen, dass der Bewerbungs- und Einsendeschluss für den Preis der 30. September 2015 ist.[2]
Erneut wurde am 21. September 2015 in der Sächsischen Zeitung darauf hingewiesen.
Festzuhalten ist daher, dass dieses Thema nicht aus „heiterem Himmel“ auf Verwaltung und Oberbürgermeister kam.
Weiterhin scheint Herr Mielke nicht richtig informiert zu sein. Der Ältestenrat darf dem Oberbürgermeister lediglich über die Reihenfolge der Tagesordnung für den nächsten Stadtrat beraten. Dieses Gremium kann also gar keine entsprechende Entscheidung treffen.
„Herr Hiltscher, den ich sehr schätze, hat Recht, wenn er dazu aufruft, dem neuen Oberbürgermeister eine Chance zu geben. Ich bin mir sicher, dass alle Stadtratsmitglieder, mich eingeschlossen, dazu bereit sind.
Damit solche Versäumnisse zum Wohle der Stadt Zittau zukünftig vermieden werden, werde ich im November mit Oberbürgermeister Zenker das Gespräch suchen“, so Jens Thöricht.
Bei einer gründlicheren Recherché zum Sachverhalt oder einer Nachfrage bei mir wäre der Artikel sicherlich fundierter für die Leserschaft gewesen. Somit bleibt der Eindruck einer gewissen Parteilichkeit des schreibenden Redakteurs.
Verweise:
[1] Aus der Niederschrift 23.07.2015:
- „Zivita“- Ausschreibung Bürgerpreis – Erinnerung an SR-Beschluss
Die Bürgerstiftung „zivita“ hat zum zehnten Mal den Bürgerpreis ausgelobt, um vorbildliches Enga-gement im Ehrenamt aus dem gesamten Landkreis zu würdigen.
Bis zum 30. September können dafür Vorschläge eingereicht werden.
Ich darf Sie in dem Zusammenhang an den von Ihnen im Jahr 2012 gefassten Beschluss erinnern:
Darin heißt es im Punkt 2: „Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau schlägt der Bürgerstiftung „zivita“ jährlich bis zu drei EinwohnerInnen zur Auszeichnung vor, die sich im Ehrenamt verdient gemacht haben.“
Ihre Auszeichnungsvorschläge mit entsprechender Begründung lt. Ausschreibung senden Sie bitte an Frau Hirt.
[2] http://www.zittau.de/2_rathaus/stadtanzeiger/2015/stadtanzeiger_274.pdf