Barrierefreie Bushaltestellen sind ein Muss und kein Kann-Bestimmung
Mit der Novellierung des gültigen Personenbeförderungsgesetzes 2013 wurden die Verkehrsträger verpflichtet, bis zum 1. Januar 2022 die gesamte Haltestelleninfrastruktur barrierefrei auszustatten.
Wiederholt wurde durch die Fraktion der LINKEN im Zittauer Stadtrat gefordert, mit der Umsetzung der dazu notwendigen Schritte zu beginnen. Obwohl für die Ausstattung einer Haltestelle bis zu 20.000 € zu erwarten sind, sind im Haushalt der Stadt dafür jährlich nur 15.000 € vorgesehen.
Dazu Stadtrat Winfried Bruns: Als Vertreter von Menschen mit Behinderungen fordere ich im Namen der LINKEN im Stadtrat, dass die Verwaltung mit Oberbürgermeister Zenker an der Spitze das Thema endlich ernstnimmt! Gemeinsam mit Behindertenverbänden kann es noch gelingen, sich endlich auf den Weg für barrierefreie Bushaltestellen ab dem 1. Januar 2022 zu machen. Barrierefreie Haltestellen ab dem 1. Januar 2022 sind keine Kann-Bestimmung sondern ein gesetzliches Muss!