Anwendung der „ leichten Sprache“ auf der Website der Stadt Zittau wird geprüft
Auf Antrag der Linksfraktion im Stadtrat Zittau hat die Mehrheit des Stadtrates den Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, wie die Stadt Zittau auf ihrer Website Informationen in „Leichter Sprache“ zur Verfügung stellen kann. Die Übersetzungen folgen jeweils den Regeln des „Netzwerkes leichte Sprache“. Dieser Service soll als Erweiterung des Angebotes für das Jahr 2020 aufgenommen werden.
Weiterhin soll geprüft werden, wie ein online-Vorleseservice auf der Homepage der Stadt integriert werden kann.
Das Ergebnis der Prüfungen soll dem Stadtrat vor der Haushaltsdiskussion vorgelegt werden.
Jens Hentschel-Thöricht, Vorsitzender der Linksfraktion im Stadtrat Zittau: Ich freue mich, dass die Mehrheit des Stadtrates dem Antrag der LINKEN zugestimmt hat. Ziel ist es, dass alle Menschen Informationen der Stadt verstehen können.
Hintergrund: Bei leichter Sprache sollten Sätze maximal 8 Worte umfassen. Außerdem wird mit Trennstrichen in Zusammengesetzten Worten und zusätzlichen Zeilenumbrüchen die Lesbarkeit verbessert. Dabei wird auch mit Bildern und Piktogrammen gearbeitet. Sie richtet sich an eine deutlich kleinere Zielgruppe von Menschen, wie Analphabeten und Menschen mit geistiger Behinderung. Leichte Sprache entspricht dem Sprachniveau A1. Auch die leichte Sprache kann und sollte Geschlechtergerecht formuliert werden. Wie eine Umsetzung aussehen könnte, lässt sich beispielsweise auf den Webseiten von Köln oder Hamburg einsehen.
Mit Beschluss des Behindertengleichstellungsgesetzes im Bundestag sind ab 2018 auch alle Stellen des Bundes verpflichtet, öffentliche Informationen und Bescheide komplett in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.