Mit den Folgen müssen andere klarkommen
Einen Monat nach der Kommunalwahl wurde durch den nicht mehr legitimierten Stadtrat mit den Stimmen von CDU / der Oberbürgermeisterfraktion ZKM und der Fraktion SPD / Grüne das Haushaltsstrukturkonzept der Großen Kreisstadt Zittau für 2019 ff. beschlossen.
Der Antrag der Linksfraktion die Beschlussvorlagen bis zur 1. Sitzung des neu gewählten Stadtrates zurückzustellen wurde abgelehnt. Einziges Argument der Verwaltung war die Vermeidung der Verlängerung der „Haushaltslosen Situation“. Kritik an den vorgelegten Dokumenten wurde mit einem Argument abgelehnt: Nur ein ausgeglichener Haushalt mit Haushaltsstrukturkonzept ist genehmigungsfähig.
Einwende von Bürgern fanden keine Beachtung.
Zum Beschluss der Haushaltssatzung mit Investitionsprogramm kam es nicht mehr. Nach 5 Stunden Sitzung war der Stadtrat nicht mehr beschlussfähig. Eine weitere Sitzung wird notwendig.
Finanzausstattung als Argument zulässig?
Im Entwurf des Haushalts wurden selbst Gesetzesverstöße bewusst hingenommen.
Ein Beispiel dafür: Die BRD hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Darauf aufbauend wurde vom Bundestag nicht nur ein Teilhabegesetz beschlossen, sondern auch im Personenbeförderungsgesetz festgeschrieben, dass alle Haltestellen im ÖPNV bis 01.Januar 2022 barrierefrei zu gestalten sind. Begründete Ausnahmen müssen durch die übergeordneten Stellen (hier der ZVON) bestätigt werden. Im Vorjahr wurde die Fortschreibung des Nahverkehrs beschlossen – Stellungnahmen der Kommunen gab es nicht; also auch keine begründeten Ausnahmen.
Seit vielen Jahren mache ich darauf aufmerksam. Verwiesen wurde immer darauf, dass das erst ab 2022 Gesetz ist. Was natürlich nur die halbe Wahrheit ist: Alle Neubauten sind schon heute nach den gültigen Normen zu bauen.
In den vorberatenden Ausschüssen, als auch bei der 1. Lesung im Stadtrat versteckte sich die Verwaltung hinter den fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten (geschätzte 1,7 Mio. €).
Über Jahre wurde jedoch nichts getan die Finanzausstattung zur Erfüllung der erlassenen Gesetze zu fordern (Zittau ist kein Einzelfall).
Seit mehr als einem halben Jahr muss Zittau ohne bestätigten Haushalt leben.
Den Bedarf zur Erfüllung von Gesetzen im Haushalt sichtbar zu machen wäre ein erster Schritt auf die Probleme aufmerksam zu machen. Sollte die Rechtsaufsicht den dann beschlossenen Haushalt nicht genehmigen wäre das von ihr zu begründen.
Auch Landtag, Bundestag und die kommunalen Spitzenverbände wären dann in der Pflicht.
Bürger werden aktiv
Eine Kundgebung der Feuerwehren der Stadt und ihren Ortsteilen auf dem Marktplatz vor Beginn der Sitzung sowie die starke Nutzung der Möglichkeit in einem Tagesordnungspunkt Fragen und Hinweise an den Oberbürgermeister zu stellen zeigen, dass durchaus großes Interesse an der Entwicklung der Stadt besteht. Ich hoffe, dass auch in Zukunft die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung genutzt werden.
Winfried Bruns