Zittauer LINKE will „Gärten des Grauens“ verhindern
Als „Gärten des Grauens“ hat der Naturschutzbund Deutschland die Schotterflächen vor den Häusern bezeichnet. Steingärten seien nur scheinbar pflegeleicht. Blätter fallen auf die steinernen Flächen und müssen abgesammelt werden, denn sonst siedeln sich in den Steinfugen wieder Gräser und Pflanzen an.
Unerwünschte Pflanzen machen sich auch dort schnell breit. Bekämpft werden sie dann oftmals mit Unkrautvernichtungsmitteln.
Darüber hinaus ist auch die Gestaltung eines Vorgartens mit flächiger Anschüttung von Schotter gemäß Bundesbodenschutzgesetz nicht zulässig, da die Funktion des Bodens durch eine schädliche Bodenveränderung nicht mehr gewährleistet ist.
Dagegen nehmen bepflanzte Vorgärten Regenwasser auf, speichern Feuchtigkeit, leisten einen Beitrag zur Luftreinhaltung und sind nicht zuletzt auch ein wichtiger Lebensraum für Insekten, Kleintiere und Vögel.
Jens Hentschel-Thöricht, Vorsitzender der LINKEN im Stadtrat Zittau: Aus diesem Grund hat die LINKE im Zittauer Stadtrat beantragt, dass Oberbürgermeister Zenker prüfen lässt, mit welchen geeigneten Mitteln (Aufnahme in Bebauungspläne, Änderungen im Stadtrecht) sogenannte „Gärten des Grauens“ verhindert werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat im Dezember 2019 vorzulegen. Der Antrag wird im Oktober 2019 im Zittauer Stadtrat behandelt.