Anwendung der einfachen und leichten Sprache auf der Website der Stadt Zittau

Der Stadtrat hatte im Mai 20219 auf Antrag der LINKEN beschlossen, dass der Oberbürgermeister prüft, ob und wie die „einfache und leichte“ Sprache auf der Website der Stadt Zittau verwendet werden kann.

DIE LINKE im Stadtrat begründete ihren Antrag damit, dass die Verwendung ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes ist.

Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Jens Hentschel-Thöricht informierte Oberbürgermeister Zenker schriftlich: „Perspektivisch ist anzustreben, die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu vereinfachen und auf eine leichte Verständlichkeit zu achten. Eine Prüfung der Webseite auf einzelne, in die leichte Sprache zu übersetzende Passagen ist sinnvoll, eine technische Umsetzung leicht möglich. Eine komplette Übersetzung der Seite in die leichte Sprache ist nicht erforderlich. Die notwendige Pflege von aktuellen Website-Inhalten in leichter Sprache ist mit dem derzeitigen Personalbestand im Bereich Presse/Öffentlichkeitsarbeit nicht zu leisten.

Jens Hentschel-Thöricht dazu: Es freut uns, dass die Notwendigkeit der Verwendung der einfachen und leichten Sprache in der Verwaltung positiv bewertet wird. Auch die Zusage des Oberbürgermeisters, dass die Verwaltung zukünftig auf eine einfache und leichte Sprache achtet, erfreut uns. Auch wenn es zu einer barrierefreien Gesellschaft noch ein weiter Weg, ein weiterer kleiner Schritt ist gemacht.

Hintergrund:

Grundsätzlich ist zwischen einfacher Sprache und leichter Sprache zu unterscheiden. Die einfache Sprache beinhaltet, dass Sätze aus nicht mehr als 15 Worten bestehen. Außerdem sollte maximal ein Komma in einem Satz enthalten sein. Sie vermeidet Fremdwörter oder erklärt diese. Gleiches gilt für Fachbegriffe. Gleichzeitig macht sie weiterhin einen normalsprachlichen Eindruck. Sie soll dafür sorgen, dass Texte gut verständlich sind. Einfache Sprache zielt auf ein Leseniveau vonA2/B1 und ist damit für den größten Teil der Bevölkerung gut lesbar. Dabei ist sie geschlechtergerecht zu formulieren, um beide Geschlechter gleichermaßen anzusprechen.

Die leichte Sprache geht in ihrer Vereinfachung weiter als die einfache Sprache. Bei leichter Sprache sollten Sätze maximal 8 Worte umfassen. Außerdem wird mit Trennstrichen in Zusammengesetzten Worten und zusätzlichen Zeilenumbrüchen die Lesbarkeit verbessert. Dabei wird auch mit Bildern und Piktogrammen gearbeitet. Sie richtet sich an eine deutlich kleinere Zielgruppe von Menschen, wie Analphabeten und Menschen mit geistiger Behinderung.

Mit Beschluss des Behindertengleichstellungsgesetzes im Bundestag sind ab 2018 auch alle Stellen des Bundes verpflichtet, öffentliche Informationen und Bescheide sogar komplett in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss des Bundes macht deutlich, dass auch in einfacher oder leichter Sprache rechtsverbindliche Bescheide und Informationen zur Verfügung gestellt werden können.