Januar 2021: Bericht von der Sitzung des Stadtrates Zittau
Verkürzt im Zeichen der Pandemie – Beschlüsse zur Beteiligung an Programmen der Städtebauförderung – Betrauung der Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mit der Verkehrsplanung – Beitritt als Stadt zur Beschwerde wegen der Grube Turow.
Beschlüsse zur Beteiligung an Programmen der Städtebauförderung
„Der im Jahr 1991 begonnene Städteerneuerungsprozess, welcher in den Jahren 2014 bis 2020 durch verschiedene Bund-Länder-Programme unterstützt wurde, wird in ein neues Programm überführt. Mit den Beschlüssen hat die Stadt Zittau ihre Bereitschaft signalisiert, sich an diesen zu beteiligen. Konkrete Einzelmaßnahmen werden im Stadtrat beschlossen.
Betrauung der Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mit der Verkehrsplanung
Dazu erklärte Jens Hentschel-Thöricht, Vorsitzender der Linksfraktion im Stadtrat, die Ablehnung wie folgt:
„Bei der kommunalen Verkehrsentwicklungsplanung werden Entscheidungen getroffen, die das Verkehrsgeschehen einer Kommune maßgeblich beeinflussen. Sie bestimmt, wie viel Fläche für den Pkw- und Lkw-Verkehr sowie für Parkplätze zur Verfügung steht. Sie legt fest, wie viel Raum Rad- und Fußverkehr haben. Der Verkehrsentwicklungsplan kann auch festlegen, wie viel Geld in den Ausbau der Infrastruktur für die einzelnen Verkehrsarten investiert wird oder welche Form des öffentlichen Nahverkehrs angeboten wird. Oberstes Ziel ist die Erreichbarkeit aller Punkte innerhalb einer Kommune und eine gute Verknüpfung mit dem Regional- und Fernverkehr.
Aus vorgenannten Gründen dürfte es unstrittig sein, dass unsere Stadt Zittau eine Verkehrsplanerin / Verkehrsplaner braucht. Nun stellte sich jedoch die Frage, ob die ZSG mit dieser hoheitlichen Aufgabe betraut werden soll oder diese nicht eher in der Stadtverwaltung angesiedelt werden sollte.
Die Verkehrsplanung übt eine hoheitliche Aufgabe aus, sie arbeitet nicht gewinnorientiert. Sie soll auch unabhängig von Wirtschafts- oder anderen Interessen arbeiten. Die Übernahme von Aufgaben durch die öffentliche Hand ist eine wichtige Voraussetzung
für öffentliche Kontrolle und demokratische Entscheidungen. Bei einer Betrauung der ZSG mit dieser Aufgabe, schwindet nach Ansicht der Linksfraktion der direkte Einfluss auf die Verkehrsplanung aber auch die konkreten Arbeitsbedingungen. Es wird kommunaler Gestaltungsspielraum abgegeben.
Diese geplante Abgabe des direkten Gestaltungsspielraumes verringert den Einfluss und die Steuerungsmöglichkeiten für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker auf die örtlichen Gegebenheiten. Elementare Daseinsvorsorge wie Gesundheitsdienste, Wohnen, Bildung, Kultur, Energie, Wasser, ÖPNV, Fernverkehr und eben auch Verkehrsplanung gehören nach Meinung der Partei DIE LINKE in öffentliche Hand.
Aus diesen Gründen lehnt die Linksfraktion im Stadtrat die Betrauung der ZSG mit der Leistung der Verkehrsplanung ab und beantragt stattdessen die Verkehrsplanung in der Stadtverwaltung anzusiedeln.“
Beitritt als Stadt zur Beschwerde wegen der Grube Turow
Einstimmig hat Zittaus Rat den Weg für eine EU-Beschwerde gegen den weiteren Kohleabbau in Turow geebnet.
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Für Fragen und Anregungen stehen die Fraktionsmitglieder gern bereit. Unser Fraktionsvorsitzender Jens Hentschel-Thöricht ist telefonisch unter 03583 586017 oder per Email an wraf.uragfpury-gubrevpug@tzk.qr zu erreichen.
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