Neufassung der Richtlinie zur Gestaltungssatzung wird Thema im Stadtrat
Nachdem unter dem Motto „ Ist die „Richtlinie für die gestalterische Sondernutzung im öffentlichen Raum“ der Stadt Zittau noch zeitgemäß? Oder welche Neuerungen braucht diese?“ am 15. September 2020 die Zittauer Gewerbetreibenden gemeinsam mit Stadträten auf Einladung des Kommunalpolitischen Forum Sachsen und der Zittauer Linksfraktion das Thema intensiv diskutierten, gibt es nun seitens der Stadt Zittau Bewegung.
Die Ideen zur Verbesserung mündeten in einer Stellungnahme, die der Verein „Zittau lebendige Stadt e.V.“ ist am 05.11.2020 der Stadt übergab. „Die Wünsche, welche in dem Positionspapier formuliert sind, betreffen die Sondernutzungssatzung, die Gestaltungsrichtlinie zur Sondernutzungssatzung, ggf. die Gestaltungssatzung und verwaltungsinterne Verfahrensabläufe“, so der Referent des Oberbürgermeister Michael Scholze auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden der LINKEN Jens Hentschel-Thöricht.
Nun fragte Hentschel-Thöricht erneut nach dem Arbeitsstand und wie die Verwaltung plant, mit dem Positionspapier umzugehen. Daraufhin teilte Scholze mit: Nach erfolgter interner Abstimmung wird aktuell die Stellungnahme der Stadt Zittau zum Positionspapier des Vereins „Zittau lebendige Stadt e.V.“ finalisiert und soll im Anschluss mit einem Gesprächsangebot an den Verein zugeleitet werden. Soweit eine Änderung in die städtische Richtlinie einzuarbeiten ist, wird dies im Rahmen einer Beschlussvorlage an den Stadtrat erfolgen. Aufgrund der aktuell in den Fachbereichen herrschenden Arbeitsumfänge ist Einbringung zunächst für März 2021 geplant.
Jens Hentschel-Thöricht, Stadtrat der LINKEN, dazu: Ich freue mich, wenn Bewegung in diese Thematik seitens der Stadtverwaltung kommt. Ziel aller sollte es sein, die Zittauer Gewerbetreibenden größtmöglich in dieser schwierigen Zeit und darüber hinaus zu unterstützen.